Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen
in Leipzig
Maxime

Das Advent-Wohlfahrtswerk betreibt in freier Trägerschaft das Übernachtungshaus für wohnungslose Frauen. Alle Angelegenheiten, die den Betreuungsauftrag, -zeitraum und –umfang betreffen, sind mit der Stadt Leipzig, vertreten durch den OBM vertraglich geregelt. Das AWW ist dem Auftraggeber auskunfts- und rechenschaftspflichtig
Das Übernachtungshaus ist ein niedrigschwelliges Angebot, das für wohnungslose Frauen ab 18 Jahren offen steht. Einziges Aufnahmekriterium ist die Akzeptanz der Hausordnung. In der konkreten Arbeit bedeutet dies, dass junge Mädchen, schwangere Frauen, alte Frauen, misshandelte Frauen, psychisch kranke Frauen, suchtkranke Frauen, Mütter mit Kindern und haftentlassene Frauen aufgenommen, versorgt, beraten und notfalls weitervermittelt werden.

Es ist ein Frauenort, der ihnen Schutz vor Männergewalt und Männerdominanz bietet, in dem nur Frauen als Professionelle tätig sind.

Die Mitarbeiterinnen achten die Würde der Bewohnerinnen, zeigen ihnen Wertschätzung und gehen mit optimistischer Grundstimmung auf sie zu. Sie behandeln sie nicht als Bittstellerinnen und heißen sie ausdrücklich willkommen.

Da Frauen im Gegensatz zu Männern weniger häufig eine Kneipenatmosphäre suchen, sondern eher eine Wohnatmosphäre, ist das Übernachtungshaus entsprechend eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen legen deshalb Wert auf eine freundliche und saubere Ausstattung der Räume, die wohnlich sein und den Eindruck vermitteln sollen, eher zu einer Pension als zu einer Notschlafstelle zu gehören.

Bei der Aufnahme erhalten die Frauen bei Bedarf Kleidung, Hygieneartikel, Verpflegung und einen ruhigen Schlafplatz. Innerhalb der folgenden Tage wird in behutsamen Gesprächen der Hilfebedarf geklärt. Es erfolgen ausführliche Beratungen bei verschiedenen Problemen der Lebensverhältnisse, wie wirtschaftlicher Notlage, Schulden und Suchtproblematik. Es wird versucht, ein Vertrauensverhältnis zu den Bewohnerinnen aufzubauen. Gespräche und gemeinsame Angebote sollen immer wieder unternommen werden. Bei Bedarf und nach Möglichkeit wird zu spezialisierten Angeboten weitervermittelt. Deshalb besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Drogenhilfe, der Gemeindenahen Psychiatrie, dem „Boot“ e.V. und verschiedenen sozialen Diensten. Akut kranke Frauen können den Haus-besuch einer Ärztin aus der Nachbarschaft in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen einer Krankschreibung mit Bettruhe ist der ganztägige Aufenthalt im Haus möglich. Bei psychisch auffälligen Frauen erfolgt der Hausbesuch einer Mitarbeiterin der Gemeindenahen Psychiatrie Schönbachstraße.
Die Bewohnerinnen werden aufgefordert, die Beratungsstelle des Sozialamtes „Vier Wände“ aufzusuchen, sich bei der ARGE bzw. dem Arbeitsamt an- oder umzumelden und die Anschrift des Übernachtungshauses in den Personalausweis eintragen zu lassen. Ebenso müssen sie zum Nachweis der Tuberkulose-Freiheit das Gesundheitsamt aufsuchen.

Offensichtlich hilflose Frauen werden zu Ämtern oder sozialen Diensten begleitet. Für diese Frauen wird in Zusammenarbeit mit der Gemeindenahen Psychiatrie eine amtliche Betreuung beantragt, um sie gegebenenfalls spezifisch unter zu bringen. Mit dem zuständigen Betreuer wird eine sehr enge Zusammenarbeit angestrebt.
Die Frauen werden auf die Möglichkeiten des Ganztagsaufenthaltes in den Tagestreffs der Stadt hingewiesen. Im Übernachtungshaus werden den Bewohnerinnen verschiedenste An-gebote der Beschäftigung unterbreitet. Dazu gehören: Bastel- und Handarbeiten, Tischtennis, Federballspiel, PC-Spiele, Puzzle, Brettspiele und Bücher. Außerdem stehen Fahrräder zur Verfügung.

Um die hauswirtschaftlichen Kompetenzen der Frauen zu stärken, bzw. zu erhalten, werden sie in die Hausarbeit mit einbezogen. So säubern sie ihre Zimmer, beziehen ihre Betten, keh-ren und wischen auch die Flure und helfen, den Hof sauber zu halten. Die ganztägige Öffnung des Übernachtungshauses an Sonn- und Feiertagen soll auch dazu dienen, dass die Frauen sich ausgiebig um Wäsche- und Zimmerpflege kümmern können, sowie auch zur Erholung.

Frauen, die in ein Krankenhaus oder eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen worden sind, werden durch Mitarbeiterinnen bis zur Entlassung durch Besuche und Briefe weiter betreut.

Ziel der Sozialarbeit des Übernachtungshauses ist die Erlangung von Normalwohnraum für die obdachlosen Frauen. Deshalb sollen Eigenkompetenz und Motivation gestärkt werden. An den vielfältigen Problemen der Lebensverhältnisse wird mit den Frauen gemeinsam gearbeitet, um den Wohnraum auf Dauer halten zu können.

Ist die eigene Wohnung für eine Frau nicht geeignet, z.B. wegen des Bestehens einer chronischen psychischen Erkrankung oder eines sehr schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustandes, bemüht sich das Übernachtungshaus um einen Platz in einer entsprechenden Einrichtung oder im Betreuten Wohnen.

Der Aufenthalt im Übernachtungshaus ist zeitlich nicht begrenzt, soll jedoch so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein.

 

Das Advent-Wohlfahrtswerk e.V. - Grundsätze

1. Selbstverständnis

Das AWW ist die karitative Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland. Als eingetragener Verein hat es den Auftrag, unmittelbar gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu dienen. Sinn und Auftrag nach dem Eigenverständnis ist die Arbeit für und am Mitmenschen.
Das AWW ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.

2. Aufgaben und Ziele

Als seine Aufgabe betrachtet das AWW:

a) Bedürftigen und Betagten durch Nahrung, Kleidung und Gewährung von Unterkunft zu helfen.
b) Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch seelische Betreuung anzubieten.
c) Durch Einrichtung und Erhaltung von Krankenhäusern, Alters- und Behindertenheimen, Kindergärten, Beratungsstellen, Kleiderkammern, Suppenküchen, besondere Aktionen für Betagte, kinderreiche Familien u. a. mehr, dem Gemeinwohl zu dienen.

Die soziale Tätigkeit des AWW erstreckt sich auf hilfsbedürftige Menschen ohne Unterschied der Konfession oder Rasse. Der Grundsatz aller Hilfe ist subsidiär (nachrangig) zu wirken, d.h. Hinführung zur Selbsthilfe.