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Das Advent-Wohlfahrtswerk betreibt in freier Trägerschaft das Übernachtungshaus
für wohnungslose Frauen. Alle Angelegenheiten, die den Betreuungsauftrag,
-zeitraum und –umfang betreffen, sind mit der Stadt Leipzig, vertreten
durch den OBM vertraglich geregelt. Das AWW ist dem Auftraggeber auskunfts-
und rechenschaftspflichtig
Das Übernachtungshaus ist ein niedrigschwelliges Angebot, das für
wohnungslose Frauen ab 18 Jahren offen steht. Einziges Aufnahmekriterium ist
die Akzeptanz der Hausordnung. In der konkreten Arbeit bedeutet dies, dass
junge Mädchen, schwangere Frauen, alte Frauen, misshandelte Frauen, psychisch
kranke Frauen, suchtkranke Frauen, Mütter mit Kindern und haftentlassene
Frauen aufgenommen, versorgt, beraten und notfalls weitervermittelt werden.
Es ist ein Frauenort, der ihnen Schutz vor Männergewalt und Männerdominanz
bietet, in dem nur Frauen als Professionelle tätig sind.
Die Mitarbeiterinnen achten die Würde der Bewohnerinnen, zeigen ihnen Wertschätzung und gehen mit optimistischer Grundstimmung auf sie zu. Sie behandeln sie nicht als Bittstellerinnen und heißen sie ausdrücklich willkommen.
Da Frauen im Gegensatz zu Männern weniger häufig eine Kneipenatmosphäre
suchen, sondern eher eine Wohnatmosphäre, ist das Übernachtungshaus
entsprechend eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen legen deshalb Wert auf eine
freundliche und saubere Ausstattung der Räume, die wohnlich sein und
den Eindruck vermitteln sollen, eher zu einer Pension als zu einer Notschlafstelle
zu gehören.
Offensichtlich hilflose Frauen werden zu Ämtern oder sozialen Diensten
begleitet. Für diese Frauen wird in Zusammenarbeit mit der Gemeindenahen
Psychiatrie eine amtliche Betreuung beantragt, um sie gegebenenfalls spezifisch
unter zu bringen. Mit dem zuständigen Betreuer wird eine sehr enge Zusammenarbeit
angestrebt.
Die Frauen werden auf die Möglichkeiten des Ganztagsaufenthaltes in den
Tagestreffs der Stadt hingewiesen. Im Übernachtungshaus werden den Bewohnerinnen
verschiedenste An-gebote der Beschäftigung unterbreitet. Dazu gehören:
Bastel- und Handarbeiten, Tischtennis, Federballspiel, PC-Spiele, Puzzle,
Brettspiele und Bücher. Außerdem stehen Fahrräder zur Verfügung.
Frauen, die in ein Krankenhaus oder eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen worden sind, werden durch Mitarbeiterinnen bis zur Entlassung durch Besuche und Briefe weiter betreut.
Ziel der Sozialarbeit des Übernachtungshauses ist die Erlangung von Normalwohnraum für die obdachlosen Frauen. Deshalb sollen Eigenkompetenz und Motivation gestärkt werden. An den vielfältigen Problemen der Lebensverhältnisse wird mit den Frauen gemeinsam gearbeitet, um den Wohnraum auf Dauer halten zu können.
Ist die eigene Wohnung für eine Frau nicht geeignet, z.B. wegen des Bestehens einer chronischen psychischen Erkrankung oder eines sehr schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustandes, bemüht sich das Übernachtungshaus um einen Platz in einer entsprechenden Einrichtung oder im Betreuten Wohnen.
Der Aufenthalt im Übernachtungshaus ist zeitlich nicht begrenzt, soll jedoch so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein.
1. Selbstverständnis
Das AWW ist die karitative Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
in Deutschland. Als eingetragener Verein hat es den Auftrag, unmittelbar
gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu dienen. Sinn und Auftrag
nach dem Eigenverständnis ist die Arbeit für und am Mitmenschen.
Das AWW ist Mitglied des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes.
2. Aufgaben und Ziele
Als seine Aufgabe betrachtet das AWW:
a) Bedürftigen und Betagten durch Nahrung, Kleidung
und Gewährung von Unterkunft zu helfen.
b) Ihnen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen und auch seelische
Betreuung anzubieten.
c) Durch Einrichtung und Erhaltung von Krankenhäusern,
Alters- und Behindertenheimen, Kindergärten, Beratungsstellen, Kleiderkammern,
Suppenküchen, besondere Aktionen für Betagte, kinderreiche Familien
u. a. mehr, dem Gemeinwohl zu dienen.
Die soziale Tätigkeit des AWW erstreckt sich
auf hilfsbedürftige Menschen ohne Unterschied der Konfession oder Rasse.
Der Grundsatz aller Hilfe ist subsidiär (nachrangig) zu wirken, d.h.
Hinführung zur Selbsthilfe.


