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Maxime Das Advent-Wohlfahrtswerk betreibt
in freier Trägerschaft das Übernachtungshaus für wohnungslose
Frauen. Alle Angelegenheiten, die den Betreuungsauftrag, -zeitraum und
–umfang betreffen, sind mit der Stadt Leipzig, vertreten durch den
OBM vertraglich geregelt. Das AWW ist dem Auftraggeber auskunfts- und
rechenschaftspflichtig Die Mitarbeiterinnen achten die Würde der Bewohnerinnen, zeigen ihnen Wertschätzung und gehen mit optimistischer Grundstimmung auf sie zu. Sie behandeln sie nicht als Bittstellerinnen und heißen sie ausdrücklich willkommen. Da Frauen im Gegensatz zu Männern weniger häufig eine Kneipenatmosphäre suchen, sondern eher eine Wohnatmosphäre, ist das Übernachtungshaus entsprechend eingerichtet. Die Mitarbeiterinnen legen deshalb Wert auf eine freundliche und saubere Ausstattung der Räume, die wohnlich sein und den Eindruck vermitteln sollen, eher zu einer Pension als zu einer Notschlafstelle zu gehören. |
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Bei
der Aufnahme erhalten die Frauen bei Bedarf Kleidung, Hygieneartikel,
Verpflegung und einen ruhigen Schlafplatz. Innerhalb der folgenden Tage
wird in behutsamen Gesprächen der Hilfebedarf geklärt. Es erfolgen
ausführliche Beratungen bei verschiedenen Problemen der Lebensverhältnisse,
wie wirtschaftlicher Notlage, Schulden und Suchtproblematik. Es wird versucht,
ein Vertrauensverhältnis zu den Bewohnerinnen aufzubauen. Gespräche
und gemeinsame Angebote sollen immer wieder unternommen werden. Bei Bedarf
und nach Möglichkeit wird zu spezialisierten Angeboten weitervermittelt.
Deshalb besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Drogenhilfe,
der Gemeindenahen Psychiatrie, dem „Boot“ e.V. und verschiedenen
sozialen Diensten. Akut kranke Frauen können den Haus-besuch einer
Ärztin aus der Nachbarschaft in Anspruch nehmen. Bei Vorliegen einer
Krankschreibung mit Bettruhe ist der ganztägige Aufenthalt im Haus
möglich. Bei psychisch auffälligen Frauen erfolgt der Hausbesuch
einer Mitarbeiterin der Gemeindenahen Psychiatrie Schönbachstraße.
Offensichtlich
hilflose Frauen werden zu Ämtern oder sozialen Diensten begleitet.
Für diese Frauen wird in Zusammenarbeit mit der Gemeindenahen Psychiatrie
eine amtliche Betreuung beantragt, um sie gegebenenfalls spezifisch unter
zu bringen. Mit dem zuständigen Betreuer wird eine sehr enge Zusammenarbeit
angestrebt. |
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Um die hauswirtschaftlichen Kompetenzen der Frauen zu stärken, bzw. zu erhalten, werden sie in die Hausarbeit mit einbezogen. So säubern sie ihre Zimmer, beziehen ihre Betten, keh-ren und wischen auch die Flure und helfen, den Hof sauber zu halten. Die ganztägige Öffnung des Übernachtungshauses an Sonn- und Feiertagen soll auch dazu dienen, dass die Frauen sich ausgiebig um Wäsche- und Zimmerpflege kümmern können, sowie auch zur Erholung. Frauen, die in ein Krankenhaus oder eine Justizvollzugsanstalt eingewiesen worden sind, werden durch Mitarbeiterinnen bis zur Entlassung durch Besuche und Briefe weiter betreut. Ziel der Sozialarbeit des Übernachtungshauses ist die Erlangung von Normalwohnraum für die obdachlosen Frauen. Deshalb sollen Eigenkompetenz und Motivation gestärkt werden. An den vielfältigen Problemen der Lebensverhältnisse wird mit den Frauen gemeinsam gearbeitet, um den Wohnraum auf Dauer halten zu können. Ist die eigene Wohnung für eine Frau nicht geeignet, z.B. wegen des Bestehens einer chronischen psychischen Erkrankung oder eines sehr schlechten gesundheitlichen Allgemeinzustandes, bemüht sich das Übernachtungshaus um einen Platz in einer entsprechenden Einrichtung oder im Betreuten Wohnen. Der Aufenthalt im Übernachtungshaus ist zeitlich nicht begrenzt, soll jedoch so lange wie nötig und so kurz wie möglich sein. |
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Das Advent-Wohlfahrtswerk e.V. - Grundsätze 1. Selbstverständnis Das
AWW ist die karitative Einrichtung der Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten
in Deutschland. Als eingetragener Verein hat es den Auftrag, unmittelbar
gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken zu dienen. Sinn und Auftrag
nach dem Eigenverständnis ist die Arbeit für und am Mitmenschen. 2. Aufgaben und Ziele Als seine Aufgabe betrachtet das AWW: a)
Bedürftigen und Betagten durch Nahrung, Kleidung und Gewährung
von Unterkunft zu helfen. Die
soziale Tätigkeit des AWW erstreckt sich auf hilfsbedürftige
Menschen ohne Unterschied der Konfession oder Rasse. Der Grundsatz aller
Hilfe ist subsidiär (nachrangig) zu wirken, d.h. Hinführung
zur Selbsthilfe. |